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Feinstaubplakette ermitteln
Seit dem 1. März 2007 gilt die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge". Ab jetzt können Städte und Gemeinden Umweltzonen ausweisen, in denen ein Fahrverbot für Fahrzeuge verhängt wird, die einen zu hohen Schadstoffausstoß verursachen. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung! Die Bundesländer erstellen so genannte Luftreinhaltepläne, die als Grundlage für die Planungen der Städte dienen. Sie legen dann in Abhängigkeit der gemessenen Feinstaubbelastung fest, welche Gebiete nur von Fahrzeugen mit Plaketten befahren werden dürfen.
Download: Umweltzonenübersichtskarte Hier der aktuelle Planungsstand: www.umwelt-plakette.de Einstufung der Schadstoffgruppen: Von Fahrverboten ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind. Die Feinstaubplaketten gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind.• Grün: Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 oder höher) • Gelb: Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3) • Rot: Schadstoffgruppe 2 (Abgasnorm Euro 2) Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 dürfen die gekennzeichneten Umweltzonen grundsätzlich nicht mehr befahren. Die Umweltzonen sind durch ein Schild ausgewiesen, das um ein Zusatzzeichen ergänzt wird. Auf diesem Zusatzzeichen sind alle Plaketten der vom Verbot nicht betroffenen Fahrzeuge dargestellt. Ab dem 01.01.2010 dürfen voraussichtlich nur Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzonen! Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Feinstaubplakette:
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